Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen AMAG Import AG ("Volton"), Alte Steinhauserstrasse 12, 6330 Cham, und ihren Kunden betreffend die Vermittlung von Ladestationen für aufladbare Elektro- oder Hybridfahrzeuge, die Bezahlung von Ladedienstleistungen an diesen Stationen und die Erbringung allfälliger, weiterer Dienstleistungen im Bereich der Elektromobilität ("Elektromobilitätsdienstleistungen"). Der Kunde bestätigt mit seiner Anmeldung für eine Ladedienstleistung, der Nutzung der Volton App, Webseite, Kundenportal (Voltonboard) oder einer Volton Ladestation die vorliegenden AGBs verstanden und akzeptiert zu haben. Volton erbringt ihre Elektromobilitätsdienstleistungen gemäss der jeweils im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung der AGB. Die jeweils gültige Fassung der AGB ist hier einsehbar. Jederzeitige Änderungen durch Volton sind vorbehalten. Änderungen treten mit der Veröffentlichung der betreffenden aktualisierten Bedingungen an dieser Stelle in Kraft. Kunden werden in geeigneter Form und zur gegebenen Zeit über Änderungen informiert. Durch den fortgesetzten Zugriff auf die Dienstleistungen nach dieser Veröffentlichung bzw. durch die fortgesetzte Nutzung erklärt sich der Kunde mit den geänderten Bedingungen einverstanden. Bei einer Ablehnung der geänderten AGB behält sich Volton vor, die Vertragsbeziehung mit dem entsprechenden Kunden per sofort aufzulösen.
2. Handhabung des Kundenkontos
ANMELDUNG
Zur Nutzung des Ladeservice und sonstiger Elektromobilitätsdienstleistungen muss ein Kundenkonto eröffnet werden. Hierzu muss das Anmeldeformular vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden. Volton ist berechtigt, die Eröffnung eines Kundenkontos ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, diese nicht weiterzugeben und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Sollte die Vermutung bestehen, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erhalten haben, sind die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern. Es ist nicht gestattet, Dritten die Nutzung eines Kontos zu erlauben und/oder das Konto an andere Personen abzutreten oder auf sonstige Weise zu übertragen.
LADEKARTE
Mittels einer von Volton erhaltenen Ladekarte kann sich der Kunde an der jeweiligen Ladestation identifizieren und Ladevorgänge erhalten und bezahlen. Diebstahl oder Verlust der Ladekarte sind Volton unverzüglich zu melden. Jegliche Haftung seitens Volton für missbräuchlichen Gebrauch, Verlust, Beschädigung und Diebstahl einer Ladekarte ist ausgeschlossen. Der Ersatz entsprechender Ladekarten geht zu Lasten des Kunden. Jegliche Zahlungen mit einer noch nicht gesperrten Ladekarte gehen zu Lasten des Kunden. Sollten ohne Verschulden des Kunden Ladekarten beschädigt sein, ersetzt Volton diese beschädigte Ladekarte kostenlos.
Besondere Bestimmungen für die Volton Ladekarte mit CHF 2'000.- Ladegeschenk im Rahmen der Aktion 75 Jahre Volkswagen in der Schweiz (nachfolgend «Aktion»)
Die Aktion ist gültig für sämtliche Modellvarianten des ID.4, ID.4 GTX, ID.5 und ID.5 GTX bei Vertragsabschlüssen vom 1.1. bis 28.2.2023 über Lagerfahrzeuge und Neubestellungen der durch die AMAG Import AG importierten Fahrzeuge. Die Aktion ist gültig für Privat- und Flottenkunden (ausgeschlossen sind werksgestützte Flottenkunden).
Der Kunde erhält mit Übernahme des Fahrzeuges eine Volton Ladekarte mit einem Ladeguthaben von CHF 2000.−. Das Ladeguthaben ist für maximal 380 Tage ab Übernahme des Fahrzeuges durch den Kunden gültig. Im Übrigen gelten für die Ladekarte die vorliegenden AGB von Volton.
PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertrag geschuldeten Zahlungen verstehen sich in CHF und inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Der Rechnungsbetrag für Energiebezug und Dienstleistungen wird jeweils monatlich mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen in Rechnung gestellt.
Volton ist berechtigt die Preise monatlich anzupassen und der Kunde erklärt sich damit einverstanden. Eine entsprechende Information über Preisanpassungen erfolgt bis jeweils spätestens 30 Tage vor der entsprechenden Anpassung per E-Mail.
SPERRUNG
Volton ist berechtigt, dass Kundenkonto jederzeit ohne Vorankündigung zu sperren, insbesondere falls
Volton informiert den Kunden über die erfolgte Sperrung.
3. Ladedienstleistungen
STANDORTE UND RESERVATION
Volton stellt auf der Volton LadeApp dar, welcher Standort momentan für einen Ladeservice verfügbar ist und – sofern es sich um einem öffentlichen Ladepunkt handelt - welche Konditionen dort gelten. Konditionen eines privaten Ladepunktes, welcher dem öffentlichen Ladenetz zur Verfügung gestellt wird, werden nicht angezeigt. Sollte eine Reservierungsfunktion am jeweiligen Standort vorgesehen sein, kann nach Wahl des Kunden und je nach Verfügbarkeit ein solcher Standort für einen Ladevorgang reserviert werden.
LADEN
Um einen Ladevorgang zu starten, muss der Kunde das Fahrzeug mithilfe des Ladekabels mit der Ladestation verbinden. Dabei ist der Kunde verpflichtet, die für sein Fahrzeug spezifizierte Steckdose zu verwenden. Vorab ist die Steckdose mittels Ladekarte oder Volton App zu entsperren. Für die Beendigung des Ladeservice ist ebenfalls entweder die Ladekarte oder die Volton App zu nutzen. Allfällige Störungen beim Ladevorgang sind vorrangig dem jeweiligen Ladestationsbetreiber zu melden.
SICHERHEIT
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, sowohl seine eigene als auch die Sicherheit Dritter beim Ladeservice zu gewährleisten. Insbesondere hat der Kunde
Bei Schäden aufgrund Missachtung der erwähnten Sicherheitsregelungen haftet der Kunde vollumfänglich gegenüber dem Ladestationseigentümer und Volton.
ZUSTAND
Die Pflichten von Volton für Ladedienstleistungen beschränken sich auf die Vermittlung von Ladestationen an den Kunden, die Entgegennahme von Zahlungen für Ladevorgänge und deren Weiterleitung an den Eigentümer der Ladestation. Die vermittelten Ladestationen werden vom jeweiligen Ladestationseigentümer betrieben. Diesem obliegt es dafür zu sorgen, dass seine Ladestationen in gebrauchsbereitem, sicherem und fachgerecht gewartetem Zustand sind. Er ist berechtigt, den Betrieb von Ladestationen zeitlich zu begrenzen oder dauerhaft einzustellen. Volton zeigt Unterbrechungen und die Verfügbarkeit einzelner Ladestationen in der Volton App an. Darüber hinaus schliesst Volton jedoch jegliche Haftung für Verfügbarkeit, Zustand und Sicherheit der Ladestationen aus.
VERFÜGBARKEIT
Das Ladestations-Netzwerk von Volton und der Ladeservice stehen dem Kunden grundsätzlich 24/7/365 zur Verfügung. Allerdings sind Unterbrechungen oder Störungen sowie beschränkte Ladezeiten und Ladekapazitäten nicht ausgeschlossen. Volton ist deshalb berechtigt, insbesondere in Fällen wie betriebsbedingte Unterbrechungen durch Systemstörungen, Fehlerbehebungen, Aktualisierungsarbeiten, Unterbrechung der Kommunikationsleitungen resp. Internetverbindungen, bei Über- oder Unterlast im Stromversorgungsnetz, in Fällen höherer Gewalt etc. die Verfügbarkeit des Netzwerkes sowie des Ladeservices einzuschränken.
4. Vertragsdauer
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen in Textform gekündigt werden.
5. Gewährleistung und Haftung
Der Kunde hat die Leistungen vollumfänglich auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Mängel sind innert 14 Tagen nach Abnahme schriftlich Volton zu melden. Verspätete Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Gewährleistungsrechte für verspätet gerügte Mängel sind verwirkt.
Bei fristgerechter Mängelrüge und Vorliegen eines Gewährleistungsanspruchs wird Volton die Vertragswidrigkeit durch Nachbesserung beheben. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
Die Haftung von Volton beschränkt sich auf vorsätzlich oder grob-fahrlässig verursachte Schäden. Jegliche weitere Haftung von Volton, insbesondere für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, ist im Rahmen des rechtlich Zulässigen ausgeschlossen.
6. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten sowie gewisse Fahrzeugdaten werden soweit erforderlich zur Erfüllung dieses Vertrages oder gesetzlicher Verpflichtungen sowie zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten wie der AMAG Group AG und ihren verbundenen Unternehmen, den Ladestationseigentümer und/oder durch uns oder durch die vorgenannten Dritten autorisierte Partner/Dienstleister bearbeitet. Die Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung, der Kundeninformation, der Kundenbefragung und der Führung einer zentralen Interessenten- und Kundenbetreuungsplattform bearbeitet. Falls Sie uns Ihr Einverständnis gegeben haben, verwenden wir Ihre Daten zudem auch zu Marketingzwecken. Bitte beachten Sie, dass das Nicht-Erteilen der Einwilligung keinen Widerruf von anderen Einwilligungen darstellt, die Sie uns allenfalls zu einem früheren Zeitpunkt bereits erteilt haben. Die Kontaktinformationen für den Widerruf und weitere Bestimmungen zum Datenschutz, die auf diesen Vertrag Anwendung finden, sind auf unserer Datenschutzerklärung einsehbar.
7. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie rechtsgeschäftliche Willenserklärungen, wie Kündigungen oder Mängelrügen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform, d.h. sie haben schriftlich, per Brief oder E-Mail zu erfolgen.
Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertrag und den Beilagen gehen die Bestimmungen des Vertrages vor.
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich darin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Der Vertrag und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten sind ohne schriftliche Ermächtigung der anderen Partei nicht übertragbar. Vorbehalten bleibt die Übertragung dieses Vertrages von Volton auf eine ihrer Konzerngesellschaften.
Wo in diesem oder in einem anderen zum Vertrag gehörenden Dokument aus Gründen der sprachlichen Einfachheit nur die männliche Form verwendet wird, gilt die weibliche Form stets als mit eingeschlossen.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Dieser Vertrag, einschliesslich seiner Beilagen, unterliegt materiellem Schweizer Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der AMAG Import AG in Cham (ZG). Volton behält sich indessen das Recht vor, gerichtliche Schritte am Sitz des Kunden einzuleiten. Von der Gerichtsstandsklausel ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Zivilprozessrecht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt.